Finanzen
Gutachten: Kraftwerke müssen zur Stickoxid-Minderung beitragen
GDN -
In der Debatte über die Luftqualität in deutschen Ballungsräumen gerät neben schmutzigen Diesel-Fahrzeugen nun auch verstärkt die umstrittene Kohleverstromung in den Fokus. Juristen des Deutschen Bundestages gehen davon aus, dass die Behörden in ihren Pläne zur Luftreinhaltung nicht nur Eingriffe in den Straßenverkehr vorsehen können, sondern auch Schritte gegen die Betreiber von Kraftwerken oder Tagebauen.
"Die Luftreinhaltepläne bestimmen im Einzelnen, in welchem Zeitraum und Umfang Maßnahmen gegen die Betreiber eines Tagebaus oder Kohlekraftwerks eingeleitet werden", heißt es laut eines Berichts der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochausgabe) in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Bei allen Maßnahmen sei aber stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, betonen die Juristen. Maßgeblich ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Bisher geht es im Konflikt um die Luftqualität in den Städten vor allem um die Frage, wie Kraftfahrzeuge sauberer gemacht werden können und ob womöglich Fahrverbote für alte Dieselautos notwendig sind, um den Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub zu verringern. Die Kohleverstromung ist vor allen wegen ihrer klimaschädlichen Wirkung in Verruf geraten. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, sagte mit Blick auf die Luftreinhaltepläne: "Alle Emissionsquellen sind zu berücksichtigen." Kraftwerke trügen in den Ballungsräumen zu einer beträchtlichen "Hintergrundbelastung" bei. Hauptverantwortlich für die Stickoxid-Emissionen sei aber der Straßenverkehr. Auch Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer forderte, die Drosselung oder Nachrüstung von Kohlekraftwerken als zusätzliche Maßnahme in den Luftreinhalteplänen zu berücksichtigen. In Köln etwa gebe es Straßenabschnitte, in denen die Stickoxid-Grenzwerte selbst dann noch überschritten werden, wenn keine Diesel-Pkw mehr fahren. "Denn hier stammt ein großer Teil des Drecks aus den naheliegenden Braunkohlekraftwerken des Rheinischen Reviers."
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