Finanzen
Justizministerin will Umwandlungsgesetz wegen Brexit ändern
GDN -
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) trifft Vorsorge für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union: Sie will bestimmte Unternehmen davor retten, hierzulande ihre Niederlassungsfreiheit zu verlieren. "Gerade viele Kleinunternehmen und Existenzgründer haben sich in der Vergangenheit für die einfach zu gründende englische Limited entschieden", sagte Barley dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).
"Mit dem Brexit stehen sie vor einer ernst zu nehmenden Herausforderung. Ihnen wollen wir helfen." Betroffen sind laut Gesetzentwurf schätzungsweise 8.000 bis 10.000 Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik haben. "Mit dem Wirksamwerden des Brexits verlieren diese Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit und werden in Deutschland nicht mehr als solche anerkannt", heißt es in dem Entwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet. "Das kann für die Gesellschafter gravierende Folgen haben", sagte ein Sprecher des Justizministeriums der Zeitung. "Diese können im Ernstfall eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen auch für Altschulden der Gesellschaft bedeuten." Darum will Barley nun das Umwandlungsgesetz ändern. Damit würde den Gesellschaften die Möglichkeit gegeben, unter Nutzung eines Verschmelzungsverfahrens in eine inländische Gesellschaftsrechtsform zu wechseln. Ein Bestandsschutz wird nicht gewährt. Wer sich nicht kümmert, muss also damit rechnen, automatisch in einer "Auffangrechtsform" mit hohen Haftungsrisiken zu landen.
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