Finanzen

DGB warnt Merkel vor Aufweichung des Kündigungsschutzes für Banker

Skyline von Frankfurt / Main
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt die Bundesregierung davor, den Kündigungsschutz zu lockern, um nach dem Brexit mehr ausländische Institute und Banker an den Finanzplatz Frankfurt zu locken. "Es ist Unsinn anzunehmen, dass britische Banken zu uns kommen, wenn wir den Kündigungsschutz für ihre Angestellten abschaffen", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem "Handelsblatt".
In einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und die Spitzen der Koalition fordern der DGB und der Führungskräftedachverband ULA gemeinsam die Bundesregierung auf, das Vorhaben fallen zu lassen. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag verständigt, "Risikoträger" in den Banken beim Kündigungsschutz Leitenden Angestellten gleichzustellen, sofern ihre Jahresvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet. Das sind 234.000 Euro im Westen und 208.000 Euro im Osten. Von Leitenden Angestellten kann sich ein Unternehmen leichter trennen als von anderen Beschäftigten. So soll Arbeitgebern die Sorge genommen werden, Top-Banker auch bei schlechter Leistung nicht wieder loszuwerden. Kanzlerin Merkel hatte vergangenen Dienstag bei einem Auftritt vor Bankern in Frankfurt erklärt, dass die Regierung bereits an der Umsetzung der Pläne arbeite. Deshalb ist der DGB nun alarmiert. In dem Brief führt er verfassungsrechtliche Bedenken an, die auch durch ein Gutachten des früheren Bundesarbeitsrichters Burkhard Kreft gestützt würden. Außerdem warnen Gewerkschaften und ULA vor einem Dammbruch beim Kündigungsschutz: "Sowohl die Verdienstgrenze als auch der Adressatenkreis der Regelung könnten künftig je nach politischen Kräfteverhältnissen beliebig ausgestaltet werden", heißt es in dem Schreiben, über welches das "Handelsblatt" berichtet. DGB-Chef Hoffmann warnte die Regierung davor, den Grundsatz des deutschen Kündigungsschutzsystems über Bord zu werfen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich vor Jobverlust geschützt werden – und nicht nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe.
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