Finanzen
Transparenzregister: Familienunternehmer sehen sich als "Freiwild"
Wirtschaftliche Eigentümer würden zu "Freiwild", heißt es in den Schreiben, über die das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) berichtet. Europarecht sowie Verfassungsrecht würden gebrochen, der Datenschutz verletzt. Anlass ist die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, die kürzlich in Kraft getreten war. Sie muss bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist der verstärkte Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Künftig soll das dafür eingerichtete Transparenzregister über wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen öffentlich zugänglich gemacht werden. "Persönliche Daten und Rückschlüsse auf Vermögensverhältnisse von Familienunternehmern werden dabei jedem interessierten Laien auf dem Präsentierteller serviert", klagt Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands "Die Familienunternehmer", in seinem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kritisiert er: "Der öffentliche Zugang zu Personendaten lassen sich weder mit EU-Grundrechten oder dem europäischen Datenschutz vereinbaren." Der Verband fordert die Minister auf, eine eingehende rechtliche Prüfung zu veranlassen. Jegliches Regel-Ausnahme-Verhältnis werde im Hinblick auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung "vollständig umgekehrt": Denn Verdachtsmomente auf Geldwäsche, auffällige Konzernstrukturen oder den Einsatz von Briefkastenfirmen seien nicht erforderlich.
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