Finanzen
Nur wenige Tarifverträge in der Luftfahrtbranche
GDN -
Nur in etwa einem Fünftel aller deutschen Luftfahrtunternehmen gibt es Betriebsräte. Dies geht aus der Antwort des Arbeits- und Sozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Mittwochsausgaben) berichten.
Bundesweit hätten 119 Luftfahrtunternehmen eine Betriebsgenehmigung. Derzeit seien aber nur 23 Tarifverträge in der Branche wirksam, berichten die Zeitungen. Hintergrund sei ein umstrittener Passus im Betriebsverfassungsgesetz. Dort steht sinngemäß: Für Beschäftigte, die berufsmäßig ständig unterwegs sind – also etwa das fliegende Personal einer Airline –, "kann" eine Arbeitnehmervertretung durch einen Tarifvertrag eingerichtet werden. Fluggesellschaften hätten das "kann" als "muss" ausgelegt – und damit Tarifverträge als Voraussetzung für Betriebsräte festgelegt und sie dann beharrlich blockiert. Dies gelte unter anderem für Ryanair, aber auch die Lufthansa-Beteiligungen Sun Express und Aerologic. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte Ende Oktober eine Neuregelung an: Man müsse nur einen Satz im Gesetz streichen, um die Crews dem übrigen Personal gleichzustellen. Am Mittwoch diskutiert der Ausschuss für Arbeit und Soziales über das Thema. Eine Änderung des Gesetzes soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Für den Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion, Pascal Meiser, ist indes klar: "Das Problem der verhinderten Mitbestimmung beim fliegenden Personal ist vermutlich deutlich größer als bislang bekannt." Die Ausnahmeregel sei ein absurdes Schlupfloch für Airlines, um Mitbestimmung zu verhindern. Deshalb sei ihre Abschaffung mehr als eine "Lex Ryanair", so Meiser.
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