Finanzen
Zahl der Hartz-IV-Sanktionen wegen Arbeitsverweigerung fast halbiert
GDN -
Die Zahl der Hartz-IV-Sanktionen wegen Arbeitsverweigerung hat sich in den vergangenen gut zehn Jahren nahezu halbiert. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Samstagsausgaben) berichten.
Demnach seien Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2017 in 98.864 Fällen sanktioniert worden, weil sie eine angebotene Beschäftigung, Ausbildung oder Fördermaßnahmen ablehnten oder sie abbrachen. 2007 sei dies noch in 183.430 Fällen geschehen, berichten die Zeitungen weiter. Beim ersten Verstoß dieser Art innerhalb eines Jahres werden über 25-jährigen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen um 30 Prozent gekürzt, im Wiederholungsfall um 60 Prozent. Beim dritten Verstoß dieser Art wird das Arbeitslosengeld II komplett gestrichen - und ebenfalls die Übernahme der Unterkunftskosten. Unter 25-jährigen Arbeitsverweigerern droht bereits beim ersten Verstoß innerhalb eines Jahres eine vorübergehende Streichung des Arbeitslosengeldes II, im Wiederholungsfall werden auch keine Unterkunftskosten mehr übernommen. Bei einfacheren Verstößen wie den sogenannten Meldeversäumnissen zeigten die Zahlen dagegen einen deutlichen Anstieg. 2007 sei in 733.799 Fällen Leistungen gekürzt worden – etwa, weil Hartz-IV-Empfänger nicht zu vereinbarten Terminen erschienen. 2007 sei dies in 411.437 Fällen geschehen, berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Bei Meldeversäumnissen werden die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern zunächst für drei Monate um zehn Prozent gekürzt, in jedem Wiederholungsfall jeweils um weitere zehn Prozent. Vom kommenden Dienstag an prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob die bisherige Sanktionspraxis mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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