Finanzen

Monopolkommission gegen Rückkehr zum Meisterzwang im Handwerk

Fliesenleger
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Monopolkommission warnt vor Plänen der Großen Koalition, den vor 15 Jahren gelockerten Zugang zu vielen Handwerksberufen wieder zu beschränken. Eine Ausweitung des Meisterzwangs sei aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen, da sie zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichte, schreiben die unabhängigen Berater der Bundesregierung in einer Analyse, über die die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe) berichtet und die am Donnerstag veröffentlicht wird.
Zu befürchten sei ein deutlicher Rückgang der Betriebsgründungen in den betreffenden Gewerken, der den bestehenden Fachkräftemangel noch verschärfen dürfte, heißt es in dem "Policy Brief" der Wettbewerbshüter. Negative Folgen könnten sich auch für die Verbraucher ergeben, befürchtet der Ökonom Achim Wambach, der die fünfköpfige Kommission leitet. Die Kunden profitierten von der stärkeren qualitativen Differenzierung handwerklicher Leistungen seit der Liberalisierung im Jahr 2004. Sie könnten selbst entscheiden, für welche Arbeit sie einen teureren Meisterbetrieb engagierten und wo es ein günstigerer Anbieter sein könne. "Für die Pflege meines Gartens nehme ich keinen Meister, aber vielleicht doch wenn es um Arbeiten im Empfangsbereich oder Büro geht", sagte Wambach der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er erinnerte auch an wiederholte Mahnungen der Europäischen Union an Deutschland, seinen Dienstleistungssektor stärker für den Wettbewerb zu öffnen. Die Wiedereinführung des Meisterzwangs wäre das Gegenteil, so Wambach weiter. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich mit der Öffnung nie abgefunden. Nach seiner Ansicht habe die Liberalisierung die Qualität der Leistungen verschlechtert und den Nachwuchsmangel verstärkt. Daher müsse man zur Meisterpflicht zurück, fordert der Verband. Politischen Rückhalt findet er dafür auch in der bayerischen Landesregierung, die im November im Bundesrat einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte.
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