Politik

Klageandrohung gegen führenden Virologen, Vorwurf Verbreitung falscher Tatsache

Gerichte zunehmend gefordert

GDN - Immer mehr Klagen drohen in der aktuellen Corona-Situation nicht nur auf deutsche Gerichte zu zu kommen. Nach einer langen Aufklärungsphase liegen nun vermehrt Fakten vor, die gegen die derzeitigen politischen Maßnahmen sprechen. Viele Anwälte und Spezialisten werden aktiv.
Am 15.12.2020 wandten sich deutsche Anwälte, geführt von Dr. Rainer Fuellmich mit einem Schreiben an den Virologen Prof. Dr. Christian Drosten der Charité in Berlin. Im Kern werfen sie ihm vor, falsche Tatsachen zu behaupten: ““¦ vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet haben und immer noch behaupten sowie - ebenfalls vorsätzlich - wesentliche Tatsachen verschwiegen haben und immer noch verschweigen.“ Sie zeigen mit diesem Schreiben an, dass ihrer Mandantin dadurch erheblicher Schaden entstanden sei und machen Prof. Dr. Drosten hiermit persönlich haftbar.
Prof. Dr. Drosten ist der wichtigste Berater der deutschen Regierung seit Anbeginn der Pandemie und sein eigens entwickelter PCR-Test ist bis heute die Grundlage für weltweite Testungen und deren Ergebnisse.

Dr. Fuellmich ist Mitglied im außerparlamentarischen Corona-Ausschuss, der bereits seit Juli in weit über 30 Sitzungen viele Spezialisten und weitere Zeugen, u.a. auch zu den PCR-Tests befragt und gehört haben. Fuellmich sagt, dass sie sich sicher sind, vor Gericht beweisen zu können, dass Drosten es absichtlich gemacht habe. Auch vermeintliche Verstrickungen in die Wirtschaft beim Vertrieb des “Drosten-PCR-Test“ wurden bei den Anhörungen im Ausschuss vorgetragen und erhärten den Verdacht auf Vorsatz.

Als die 5 wesentlichen falschen Tatsachenbehauptungen werden aufgeführt:
1. Keine Grundimmunität
2. Symptomlose Ansteckungsgefahr
3. PCR-basierte Diagnostik
4. Drohende Überlastung des Gesundheitssystems
5. Freiheitsbeschränkung als Heilmittel

Diese Punkte werden in dem Schriftstück, was sich leicht bei einer Online-Recherche finden lässt, detailliert beschrieben. Die Anwälte sterben eine gerichtliche Auseinandersetzung an, um die Sachverhalte aufklären zu lassen. Mit benanntem Schreiben wurde nun erst eine Frist bis zum 22.12.2020 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gesetzt.
Parallel klagt wohl in den Vereinigten Staaten Robert F. Kennedy Jr. ebenfalls wegen des PCR-Tests gegen Prof. Dr. Drosten, sowie gegen Prof. Dr. Wiehler als Präsident des Robert-Koch-Instituts und gegen die WHO (Weltgesundheitsbehörde der Vereinten Nationen).

Ebenso bereitet die Menschenrechtsverteidigerin Sarah Luiza Hassel-Reusing eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vor. Sie sieht viele Tatbestände des Völkerstrafgesetzes durch die Corona-Maßnahmen als erfüllt an.

Es sind nicht die einzigen Klagen, die bereits erhoben wurden, oder weltweit in Vorbereitung sind. Am 19.12.2020 fand darüber hinaus in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht eine Demonstration von über 50 Anwälten statt, die den derzeitigen obersten Verfassungsrichter zum Rücktritt aufforderten. Der knapp 50-jährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth machte vor kurzen mit seinem Beschluss gegen die Durchführung einer Demonstration auf sich aufmerksam. Harbarth ist ein CDU-Parteipolitiker, dem eine große Nähe zu Politik und Wirtschaft vorgeworfen wird.

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