Politik
Keine Reaktivierung der Wehrpflicht!
DFG-VK
GDN -
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) protestiert gegen die von Teilen der Regierungsparteien befürwortete Reaktivierung der Wehrpflicht. Die Friedensorganisation kündigte an.
Der neue Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sorgt für Unruhe, indem er die Aussetzung der Wehrpflicht jüngst als Fehler bezeichnete. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, sprang ihm bei und zeigte sich offen für eine Reaktivierung des Zwangsdienstes. Auch der Reservistenverband sowie weitere Militarist*innen und Bellizist*innen machen sich aktuell für die Reaktivierung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht stark.
Die DFG-VK fühlt sich angesichts der aktuellen militärpolitischen Debatten um 70 Jahre zurückversetzt:
Die DFG-VK fühlt sich angesichts der aktuellen militärpolitischen Debatten um 70 Jahre zurückversetzt:
„Nachdem junge Menschen in der Corona-Pandemie besonders große Einschnitte im Leben erleiden mussten, sollen sie nach dem Willen einiger Politiker*innen und Militarist*innen jetzt auch noch ein weiteres Lebensjahr bei einem Zwangsdienst verlieren“, empört sich Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sei dies unsinnig, so der Politikwissenschaftler: „Zwangsdienste erziehen zur Unmündigkeit, Unterordnung und passen nicht zu einer Demokratie und Gesellschaft, in der freiheitliche, tolerante und soziale Menschen miteinander leben sollen.“ Schulze von Glaßer sieht weitere Probleme:
„Die Reaktivierung des Kriegsdiensts in Deutschland wäre politisch ein fatales Zeichen an andere Länder und würde die Aufrüstungsspirale weiter anheizen – wenn Deutschland seine Jugend fit für die Kriegsführung macht, könnten sich auch andere Länder dazu bemüßigt fühlen.“
Die DFG-VK sieht zudem auch rechtliche Hürden. Nach dem Grundgesetz (Artikel 12a) können aktuell nur Männer zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet werden. Eine solche Form der Ungleichbehandlung wäre heutzutage gesellschaftlich nur noch schwer vermittelbar und nicht akzeptabel.
Die DFG-VK sieht zudem auch rechtliche Hürden. Nach dem Grundgesetz (Artikel 12a) können aktuell nur Männer zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet werden. Eine solche Form der Ungleichbehandlung wäre heutzutage gesellschaftlich nur noch schwer vermittelbar und nicht akzeptabel.
Es müsste daher im Bundestag über eine Grundgesetzänderung abgestimmt werden – auch der Bundesrat müsste zustimmen. Auch die mit der Reaktivierung der Wehrpflicht oft diskutierte allgemeine Dienstpflicht ist aktuell durch das Grundgesetz verboten.
„Wir werden im Ernstfall alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um junge Menschen vor der Wehrpflicht zu bewahren“, so Shari Kohlmeyer, Bundessprecherin der DFG-VK.
„Wir werden im Ernstfall alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um junge Menschen vor der Wehrpflicht zu bewahren“, so Shari Kohlmeyer, Bundessprecherin der DFG-VK.
„Unser Verband hat seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht 1956 bis zu ihrer Aussetzung 2011 hunderttausende junge Männer beraten und sie bei ihrer staatlichen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz begleitet“, erklärt Kohlmeyer und kündigt an: „Diese erfolgreiche Beratungstätigkeit würden wir im Fall der Wiedereinführung der Wehrpflicht umgehend flächendeckend wieder aufnehmen.“ Jede Zwangsrekrutierung ist in den Augen der DFG-VK eine Menschenrechtsverletzung und ein Akt der Gewalt.
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