Politik
Pressemitteilung des Bündnisses Sozialticket NRW
zum offenen Brief an MP Hendrik Wüst
GDN -
Das landesweite „Bündnis Sozialticket NRW“ hat daher in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes NRW Hendrik Wüst noch einmal die dringende Forderung nach einem Sozialticket bekräftigt.
Die aktuellen Preissteigerungen in vielen lebenswichtigen Bereichen haben viele ärmere Menschen in eine bisher nie gekannte Notlage gebracht. Das landesweite „Bündnis Sozialticket NRW“ hat daher in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes NRW Hendrik Wüst noch einmal die dringende Forderung nach einem Sozialticket bekräftigt.
Die Forderung nach einem 29 Euro-Ticket für bedürftige Menschen war in den letzten Wochen auch von Sozialverbänden und Gewerkschaften in die Öffentlichkeit getragen worden. Bislang hat die Bundesregierung darauf nicht reagiert. Im Düsseldorfer Landtag hat zumindest die Fraktionsvorsitzende der Grünen Schäffer Ende Januar erklärt, dass sie einen ergänzenden Sozialtarif für Einkommensschwache für wichtig hält. Aber wird der wirklich kommen? Die Landesregierung hält sich bislang bedeckt.
Heiko Holtgrave (Dortmund) vom „Bündnis Sozialticket NRW“ unterstreicht: „Wir sind der Auffassung, dass in Zukunft ein ergänzendes Sozialticket unbedingt notwendig sein wird, um den Mobilitätsbedürfnissen z.B. von Bürgergeldbezieher*innen oder Asylbewerber*innen entgegen zu kommen.“
Dem Bündnis geht es aber nicht nur um den Preis von 29 Euro, sondern auch um die Rahmenbedingungen, die mit diesem Ticket verknüpft sein müssen.
Dem Bündnis geht es aber nicht nur um den Preis von 29 Euro, sondern auch um die Rahmenbedingungen, die mit diesem Ticket verknüpft sein müssen.
„Wir fordern eine generelle Mitnahmemöglichkeit aller eigenen Kinder. Das derzeitige Sozialticket des VRR ermöglicht z.B. nur die Mitnahme von drei Kindern unter 15 Jahren. Aber was machen Menschen, die mehr als drei Kinder haben?“ fordert Klaus Kubernus-Perscheid aus Wesel.
Das Bündnis verlangt weiterhin ein Sozialticket in klassischer Papierform, „denn ärmere Menschen verfügen häufig nicht über ein internetfähiges und betriebsbereites Smartphone.“ heißt es in dem offenen Brief.
Da nicht alle von Armut betroffene Menschen Vielfahrer*innen sind, verlangen die Mitglieder des Bündnisses weiterhin von den Verkehrsverbünden die Bereitstellung ermäßigter 4er Tickets für Sozialticket-Berechtigte.
Das Bündnis verlangt weiterhin ein Sozialticket in klassischer Papierform, „denn ärmere Menschen verfügen häufig nicht über ein internetfähiges und betriebsbereites Smartphone.“ heißt es in dem offenen Brief.
Da nicht alle von Armut betroffene Menschen Vielfahrer*innen sind, verlangen die Mitglieder des Bündnisses weiterhin von den Verkehrsverbünden die Bereitstellung ermäßigter 4er Tickets für Sozialticket-Berechtigte.
Das Land NRW hat in den vergangenen Jahren die Sozialtickets mit 40 Mio. Euro jährlich unterstützt. Grundlage dafür ist ein Erlass, der zeitlich befristetet ist. Das Bündnis fordert, dass das Angebot von Sozialtickets für armutsbetroffene Bürger*innen als dauerhafte Aufgabe des ÖPNV in NRW gesetzlich absichert wird. „Ihre Finanzierung durch das Land darf nicht von politischen Stimmungslagen oder der jeweiligen Haushaltslage abhängig gemacht werden.
Um die Nachhaltigkeit des Sozialtickets zu gewährleisten, sind die bereitgestellten Mittel zu dynamisieren.“ heißt es weiter in dem offenen Brief.
*Die Mitglieder des Bündnisses Sozialticket NRW setzen sich seit Jahren für ein bezahlbares Ticket im öffentlichen Nahverkehr für finanziell benachteiligte Menschen ein.
Der offene Brief ist hier zu finden:https://5982.webhost-05.my-host.network/?p=438
*Die Mitglieder des Bündnisses Sozialticket NRW setzen sich seit Jahren für ein bezahlbares Ticket im öffentlichen Nahverkehr für finanziell benachteiligte Menschen ein.
Der offene Brief ist hier zu finden:https://5982.webhost-05.my-host.network/?p=438
weitere Informationen: https://5982.webhost-05.my-host.network/?p=436
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.