Auto/Motor
US-Autogewerkschaft und VW verhandeln über Betriebsrat für Werk in Chattanooga
GDN -
Die US-Autogewerkschaft United Auto Workers (UAW) und der Volkswagen-Konzern verhandeln seit Freitag über einen Betriebsrat für das amerikanische VW-Werk in Chattanooga. Das erfuhr das "Handelsblatt" (Montagausgabe) aus mit der Sache vertrauten Kreisen.
Zu den vertraulichen Gesprächen in Wolfsburg war der UAW-Vorsitzende Bob King mit weiteren führenden Köpfen seiner Gewerkschaft eigens angereist. Er sprach mit VW-Personalvorstand Horst Neumann über die umstrittenen Pläne, in Chattanooga einen Betriebsrat zu gründen und das Werk gewerkschaftlich zu organisieren. An den Gesprächen nahm auch Volkswagen-Betriebsratschef Bernd Osterloh teil. Mit der Aufnahme von Verhandlungen bekommen die Pläne jetzt einen kräftigen Schub. Volkswagen will in Chattanooga auch auf Druck der deutschen Arbeitnehmervertreter einen Betriebsrat nach deutschem Vorbild installieren. Das Vorhaben ist vor allem in den USA politisch umstritten. Konservative Politiker und Wirtschaftsvertreter machen massiv Front gegen die gewerkschaftlichen Bemühungen in Chattanooga. Sie fürchten, dass das Beispiel VW in Werken anderer ausländischer Autokonzerne Schule machen könnte. Den deutschen VW-Betriebsrat wiederum ärgert, dass Chattanooga als einziges größeres VW-Werk weltweit über keinerlei Mitbestimmungsgremium verfügt. Vize-Betriebsratschef Stephan Wolf hatte erst im Juni mit Ärger im Aufsichtsrat gedroht, sollte in Chattanooga in Sachen Mitbestimmung nicht bald etwas passieren. VW-Personalvorstand Neumann hatte im März die Pläne für die Schaffung eines Betriebsrats angekündigt. Keiner der Beteiligten wollte die Gespräche in Wolfsburg kommentieren, weder VW noch der VW-Betriebsrat noch die UAW oder deren deutsche Partnergewerkschaft IG Metall. Nach Informationen des "Handelsblatts" haben sich alle Seiten darauf verständigt, dass das Unternehmen zunächst die gut 3.000 Beschäftigten in dem Werk in Chattanooga informieren soll, bevor man an die Öffentlichkeit geht. Dies soll diese Woche geschehen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.