News

US-Bundesrichter: Überwachungspraxis verstößt gegen Verfassung

GDN - Ein US-Bundesrichter hat am Montag die Überwachungspraxis der NSA in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Die massenhafte Sammlung von "Metadaten", also beispielsweise den gewählten Rufnummern und den Anrufzeiten von Millionen Bürgern, und das ohne jeden Verdacht, verstoße gegen in der Verfassung geschützte Persönlichkeitsrechte.
Allerdings ging es in dem Verfahren nur um eine einstweilige Verfügung zur Löschung der Daten der Kläger. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Seit Aufflammen des jüngsten Überwachungsskandals ist es jedoch das erste Mal, dass ein Bundesrichter die NSA-Praxis in dieser Form infrage stellt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.