News

EU will Haartrockner und Rasenmäher drosseln

GDN - Unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik arbeitet die Europäische Union an neuen Detailvorgaben für Haushaltsgeräte und andere Produkte. Die Liste der Vorschläge reicht von Fitnessgeräten, Akkuschraubern und Haartrockner über Rasenmäher, Smartphones und Videoprojektoren bis hin zu Aufzügen, Gewächshäusern und Verstärkern, schreibt die F.A.Z. in ihrer Mittwochsausgabe.
Rund 30 Produkte schlägt die EU-Behörde in einem internen Arbeitspapier vor, das der F.A.Z. vorliegt. Dazu gehören unter anderem noch Heizungen für Schwimmbecken, Wasserkocher, Zubehör für Aquarien, Sandstrahlreiniger und Küchengeräte. Vor allem allerdings will die EU die Ökodesgin-Richtlinie fortan noch weiter auslegen. Momentan reguliert die aus dem Jahr 2005 stammende und zuletzt 2009 überarbeitete Richtlinie den Energieverbrauch selbst und den Einfluss, den ein Gerät auf den Energieverbrauch eines Haushalts oder der Industrie hat. Das betrifft dann etwa Fenster, Dämmmaterialien oder Duschköpfe. Die Ökodesign-Richtlinie soll damit einen Beitrag dazu leisten, das 2007 beschlossene EU-Energiesparziel von 20 Prozent bis 2020 zu erreichen. Künftig soll der Verbrauch von Ressourcen insgesamt im Mittelpunkt stehen. Damit drohen nun auch Vorgaben dafür, wie etwa ein Smartphone entworfen sein muss, um möglichst viele der zur Herstellung verwandten seltenen Rohstoffe leicht wiedergewinnen zu können. Die endgültige Entscheidung, welche Produkte in das Arbeitsprogramm 2015 bis 2017 übernommen werden, will die Kommission im kommenden Jahr in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und der Industrie treffen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.