News

Maas will strengeres Gesetz bei Vergewaltigungen

Heiko Maas
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Vergewaltigungen sollen nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) künftig leichter geahndet werden können. "Der Tatbestand der Vergewaltigung ist so eng beschrieben, dass es Fälle gibt, in denen unser Recht Schutzlücken offenbart", sagte der SPD-Politiker der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe).
Vergewaltigungen dürften aber nicht straflos bleiben. "Wir müssen alles tun, womit wir Frauen besser vor sexueller Gewalt schützen", bekräftigte Maas. Der Minister greift damit unter anderem die Forderung von Frauenorganisationen auf, die seit Jahren beklagen, dass die Gerichte die Hürden für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung immer höher legten. So würden Täter häufig nur noch dann wegen Vergewaltigung verurteilt, wenn das Opfer Widerstand geleistet hat, der mit Gewalt oder massiven Drohungen gebrochen werden musste. Justizminister Maas räumte ein, dass das geltende Recht auf die Frage, "wie viel Widerstand eine Frau leisten muss, damit es sich um Vergewaltigung handelt", nicht immer eine klare Antwort gebe. "Das Sexualrecht muss den realen Situationen, in denen die meisten Übergriffe stattfinden, gerechter werden", sagte der Minister. Sein Haus werde nun prüfen, welche Veränderungen notwendig seien, um Schutzlücken zu schließen. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, begrüßte die Ankündigung des SPD-Politikers. Es könne nicht sein, dass Eigentum besser geschützt sei als die sexuelle Selbstbestimmung, sagte sie der Zeitung. "Eigentum ist ohne weiteres gegen Diebstahl geschützt. Vom Opfer einer Vergewaltigung wird aber verlangt, dass es sich aktiv gegen Übergriffe zur Wehr setzt. Damit sind oft weitere Risiken und Schäden verbunden", so die CDU-Politikerin. Das könne so nicht weiter hingenommen werden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.