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Bericht: EU-Kommission prüft Klage gegen deutsche Pkw-Maut
GDN -
Bei den Vorbereitungen auf die rechtliche Bewertung der deutschen Pkw-Maut prüft die EU-Kommission derzeit zusätzlich zur Einreichung einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch, das Inkrafttreten der Infrastrukturabgabe in Deutschland zum 1. Januar 2016 durch einen Antrag auf einstweilige Anordnung vorläufig zu verhindern. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf EU-Kreise, die mit den Gesprächen vertraut sind.
Ein solcher Antrag nach Paragraf 279 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union setzt voraus, dass eine "Dringlichkeit" und die Gefahr "schwer wieder gut zu machender Schäden" durch das neue Gesetz entstehen. Sollte der zuständige EuGH-Vizepräsident, Koen Lenaerts, im Rahmen eines solchen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangen, dass das geplante Gesetz dem Anschein nach gegen EU-Recht verstößt, so kann er anordnen, dass die Pkw-Maut in Deutschland bis zur Entscheidung über die Klage nicht angewendet werden darf. Ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wurde beispielsweise im Juli 2003 angewandt, als der EuGH Österreich unverzüglich untersagte, ein teilweises Fahrverbot auf der Brennerautobahn für Lkw durchzusetzen. Eine Klage vor dem EuGH behält sich auch Österreich vor. Wie eine Sprecherin des österreichischen Verkehrsministeriums der "Welt" sagte, hält die Regierung in Wien nach wie vor an ihrer "grundsätzlichen Kritik" am deutschen Gesetz fest. Daher werde Österreich nach dem Beschluss des Bundestages mit der EU-Kommission über mögliche europarechtliche Schritte gegen Deutschland sprechen. Diese Gespräche mit Brüssel seien erforderlich, weil die Kommission die "Hüterin der europäischen Verträge" sei. "Aber in letzter Konsequenz", sagte die Sprecherin, "kann es sein, dass Österreich vor dem EuGH klagen wird."
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