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Germanwings-Absturz: Widersprüche über die Krankenakte von Andreas L.
GDN -
Auch Tage nach dem Germanwings-Unglück gibt es noch immer widersprüchliche Informationen darüber, welche Kenntnisse es zum Gesundheitszustand des Co-Piloten Andreas L. beim Luftfahrtbundesamt (LBA) und der Lufthansa gab. Wie die "Welt" aus Unternehmenskreisen erfuhr, hat die Lufthansa keine Erkenntnisse über einen sogenannten SIC-Vermerk in den medizinischen Akten des Unglückspiloten Andreas L. beim LBA in Braunschweig.
Das steht jedoch im Widerspruch zu den Aussagen des LBA vom Freitag, wonach es zu Andreas L. einen solchen Vermerk gebe. Ein SIC-Vermerk wird zu einem Piloten bei einer chronisch längerfristigen Erkrankung angelegt, die regelmäßige ärztliche Betreuung erfordert. Dieser wird im sogenannten "Medical" des Piloten aufgeführt, das die Fluggesellschaft auf jeden Fall erhalten soll. Sollte es also einen solchen Eintrag beim LBA geben, dieser der Fluglinie aber nicht bekannt sein, wäre das ein schwerwiegendes Versäumnis oder eine Sicherheitslücke, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter.
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