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Zoll beschlagnahmt Kröten
18.000 Euro und lebende Kröte entdeckt
Verängstigte Schildkröte (Quelle: Zoll)
GDN -
Der Versuch einer aus Turkmenistan stammenden Mutter mit neunjährigem Kind, eine junge Schildkröte sowie 18.000 Euro Bargeld nach Deutschland einzuschmuggeln, wurde letzte Woche am Flughafen Münster/Osnabrück durch Mitarbeiter des Zolls verhindert.
Nicht nur eine nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Schildkröte wollte die Frau im Beisein ihres neunjährigen Sohnes nach Deutschland schmuggeln, sondern auch 18.000 Euro Bargeld.
Die Einreise erfolgte von Turkmenistan über einen Zwischenstopp aus Istanbul (Türkei) Richtung Deutschland. Nach der Ankunft auf dem Flughafen Münster/Osnabrück passierte die Mutter mit ihrem Kind den Ausgang Richtung “Anmeldefreie Waren“, wurde jedoch von Mitarbeitern des Zolls noch vor Verlassen des Zollbereiches zur genaueren Kontrolle angehalten.
Die Einreise erfolgte von Turkmenistan über einen Zwischenstopp aus Istanbul (Türkei) Richtung Deutschland. Nach der Ankunft auf dem Flughafen Münster/Osnabrück passierte die Mutter mit ihrem Kind den Ausgang Richtung “Anmeldefreie Waren“, wurde jedoch von Mitarbeitern des Zolls noch vor Verlassen des Zollbereiches zur genaueren Kontrolle angehalten.
Bei dem Jungen fanden die Zöllner zunächst eine Vorratsdose in der Hand, aus der nach dem Öffnen eine junge Schildkröte verängstigt herausschaute. Angaben des Zolls zufolge war die Schildkröte auf einem Tuch gebettet und offensichtlich gesund.
Die 46-jährige Mutter hatte hingegen gleich eine ganze Menge “Kröten“ eingeschmuggelt: Bargeld in Höhe von 18.000 Euro - die anmeldefreie Grenze für die Einfuhr von Bargeld liegt hingegen bei 10.000 Euro.
Die 46-jährige Mutter hatte hingegen gleich eine ganze Menge “Kröten“ eingeschmuggelt: Bargeld in Höhe von 18.000 Euro - die anmeldefreie Grenze für die Einfuhr von Bargeld liegt hingegen bei 10.000 Euro.
Ob das Geld aus dem angegebenen Hausverkauf in Turkmenistan stammte, wie die Mutter auf Anfragen der Zollmitarbeiter hin angab, ließen die Beamten offen.
Erst gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte sie von dannen ziehen und muss sich als Schmugglerin wegen des Verstoßes gegen die Zolleinfuhrbeschränkungen verantworten.
Der bereits am Ausgang des Flughafengebäude wartende Ehemann und Vater war sicher nicht darüber amüsiert, dass seine Ehefrau nunmehr nicht mehr alle “Kröten“ im Gepäck hatte.
Erst gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte sie von dannen ziehen und muss sich als Schmugglerin wegen des Verstoßes gegen die Zolleinfuhrbeschränkungen verantworten.
Der bereits am Ausgang des Flughafengebäude wartende Ehemann und Vater war sicher nicht darüber amüsiert, dass seine Ehefrau nunmehr nicht mehr alle “Kröten“ im Gepäck hatte.
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