Auto/Motor
FDP fordert Legalisierung von Handy-Blitzerwarnern
GDN -
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine Legalisierung von Blitzerwarnern für Handys und Navigationssysteme. "Das strikte Verbot mobiler Navigationsgeräte mit Radarwarnsoftware ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion nicht mehr zeitgemäß und muss auf den Prüfstand gestellt werden", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Liberalen im Bundestag, Oliver Luksic, der "Welt".
Die Benutzung durch Autofahrer sei längst "gängige Praxis", daher wollten die Freidemokraten die "Gesetze an die technische Realität anpassen". Es gehe dabei nicht darum, Verkehrsrowdys "ungeschoren" davonkommen zu lassen, betonte Luksic. "Kraftfahrer müssen in jeder Situation damit rechnen, dass ihr ordnungswidriges Verhalten sanktioniert wird." Für die FDP sei eine Lösung denkbar, bei der Blitzerwarner-Anwendungen von Handys und Navigationssystemen nicht mehr "punktgenau" Alarm auslösten, sondern rechtzeitig vor einer "Zone, in der fest installierte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Hierdurch werden Autofahrer ,gezwungen`, auf einer längeren Strecke mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren." Zur Umsetzung der Forderung fänden mit der Unionsfraktion "enge Abstimmungen" statt, sagte Luksic. Er betonte aber, das Bundesverkehrsministerium stehe dem Anliegen bislang "kritisch gegenüber". Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies eine Lockerung des Verbots zurück. Damit würde der "Sinn der Verkehrsüberwachung konterkariert", sagte GdP-Chef Bernhard Witthaut der Zeitung. "Natürlich laden solche Warner zum unbekümmerten Rasen ein, und die Verkehrssicherheit erhöhen sie bestimmt nicht, im Gegenteil." Witthaut warnt, dass Blitzerwarner sogar Unfälle auslösen könnten: "Wenn ein Autofahrer, der über ein solches Gerät verfügt und eine Warnung erhält, unvermittelt eine Vollbremsung durchführt, kann das für ein nachfolgendes Fahrzeug gefährlich werden." Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) trat hingegen für eine Lockerung des Verbots ein und mahnte zugleich zur Differenzierung. "Man muss unterscheiden zwischen stationären Radaranlagen, die an Gefahrenstellen aufgestellt wurden, und mobilen Messstationen", sagte ADAC-Jurist Markus Schäpe. Es sei nicht "fair oder vernünftig zu sanktionieren, dass Autofahrer durch Geräte vor stationären Anlagen gewarnt werden - denn die sollen ja nur an Gefahrenstellen stehen". Handy- und Navi-Anwendungen erfassten in der Regel nur diese stationären Anlagen. Ganz anders sei die Lage bei den "echten" Blitzerwarnern - also eigens für diesen Zweck gebauten Geräten. Diese erfassten auch mobile Messstellen, sagte Schäpe. Zu Recht seien diese Blitzerwarner verboten, "denn diese geben Autofahrern tatsächlich einen Freischein fürs Rasen. Hinter dem Gebrauch solcher Geräte steckt also eine gewisse kriminelle Energie."
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