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Wenige Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse
GDN -
Das neue Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse stößt offenbar auf nur geringes Interesse. Nach Informationen der "Welt" wurden bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) bislang lediglich 592 Bescheide erteilt: In 410 Fällen wurde dabei die volle Gleichwertigkeit des Abschlusses bescheinigt; in 182 Fällen erhielten die Migranten eine Teil-Anerkennung.
Auch bei den Handwerkskammern blieb der erwartete Ansturm ausländischer Interessenten aus. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gab es hier rund 730 Bescheide über eine vollständige Anerkennung eines Berufsabschlusses und knapp 460 Teil-Anerkennungen. Knapp drei Millionen Beschäftigte in Deutschland haben ihre Ausbildung im Ausland absolviert. Viele von ihnen arbeiten jedoch in Berufen unter ihrer Qualifikation. Mit dem zum 1. April 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz sollte eine bessere Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt gefördert werden. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) ging beim Start von 300.000 Antragstellern aus allen Berufsgruppen aus. Bislang läuft die Initiative aber nur schleppend an. "Das Bedürfnis nach Beratung ist groß, aber die Zahl der Anträge bisher nicht", sagt Claudia Moravek vom Bundesinstitut für Berufs- und Bildungsforschung (BIBB). Das Institut betreibt im Auftrag der Bundesforschungsministerin das Online-Portal "Anerkennung-in-Deutschland". Auch im Ausland lebende Personen können bei den Kammern einen Antrag stellen. Doch auch hier ist das Interesse bisher bescheiden. Lediglich 44 der insgesamt knapp 1800 Bescheide gingen an Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben.
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