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Bundespolizei vollstreckt 14 Haftbefehle

Ein langer Stau auf der A8


Kontrollstation auf der A8 (Quelle: Polizeidirektion München)
GDN - Am Wochenende (30. / 31. Januar) hat die Bundespolizei in den Abschnitten Freilassing und Rosenheim insgesamt rund 3.300 Migranten festgestellt. Die meisten sind in den sogenannten Kontingentbussen oder -zügen auf geordnete Weise nach Deutschland gekommen.
Darüber hinaus treffen die Bundespolizisten bei ihre Kontrollen auch immer wieder auf Personen, die ohne oder mit gefälschten Papieren einreisen und so über ihre wahre Identität hinwegtäuschen wollen. Ein weiterer, aber aus polizeilicher Sicht nicht unerheblicher Effekt der Grenzkontrollen ist, dass Schmuggler und gesuchte Straftäter aus dem Verkehr gezogen werden können. Allein an der Kontrollstelle auf der A 8 haben die Beamten innerhalb von 48 Stunden 14 Haftbefehle vollstreckt. In der Nacht von Sonntag auf Montag überprüften die Grenzpolizisten bei Piding die Fahrgäste eines ungarischen Reisebusses. Ein offenbar herrenloser Koffer im Bus weckte das Interesse der Kontrollbeamten.
Der Aufforderung, den Bus zu verlassen und das Gepäck an sich zu nehmen, folgten die rund 40 Fahrgäste bereitwillig. Der eine Koffer wollte allerdings niemandem gehören und das hatte seine Gründe: In dem Gepäckstück befanden sich 150 Stangen und damit 30.000 geschmuggelte Zigaretten aus der Ukraine. Aufgrund der anstehenden Ermittlungen wurde der Zoll hinzugezogen. Hinweise einzelner Busreisender erhärteten schließlich den Tatverdacht gegen einen ungarischen Staatsangehörigen. Dieser wurde vorläufig festgenommen. Da er einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte, durfte er seine Fahrt mit einigen Stunden Verspätung fortsetzen. Den Ungarn erwartet ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt München geführt. Auf einen längeren Gefängnisaufenthalt muss sich ein Rumäne einstellen. Der 27-Jährige gab sich bei der Kontrolle durch die Bundespolizei zunächst völlig unbedarft. Mithilfe des Fahndungscomputers stellte sich aber heraus, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Offenbar war der Mann an verschiedenen Wohnungseinbrüchen in Bayern beteiligt. Die an den Tatorten gesicherten DNA-Spuren hatten den einschlägig Vorbestraften überführt.
Durch das Begleichen einer Geldstrafe in Höhe von über 3.000 Euro konnte ein 30-jähriger Türke eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen wegen gefährlicher Körperverletzung abwenden. Einen fast gleichhohen Betrag musste ein Slowene zahlen. Der 40-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft München ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht. Eine 31-tägige Haftstrafe muss ein 28-jähriger Bulgare verbüßen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Diebstahls vor.
Auch gegen vier Rumänen lagen Haftbefehle wegen Diebstahls vor. Drei weitere Rumänen wurden wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wegen eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz sowie wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. Eine 25-jährige Rumänin war laut Haftunterlagen wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Sie alle konnten die ersatzweise festgesetzten Freiheitsstrafen durch Bezahlung entsprechender Geldstrafen vor Ort abwenden. Gleiches galt für einen Bosnier, der wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen, und einen Türken, der wegen Diebstahls gesucht wurde.
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