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Fussballprofi Breno muss drei Jahre und neun Monate in Haft
Der Bundesgerichtshof bestätigte Urteil
GDN -
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Fußballprofi Breno hat in der Nacht zum 20. September 2011 die von ihm gemietete Villa in Grünwald im betrunkenen Zustand angezündet. Das Haus brannte völlig nieder, ein Wiederaufbau der Immobilie war nicht möglich. Dem Eigentümer blieb nichts anders übrig als abzureißen. "Der Angeklagte war bei der Begehung der Tat erheblich alkoholisiert. Deshalb und infolge seiner durch langwierige Verletzungen und Unstimmigkeiten in der Familie bedingten schwierigen persönlichen Situation befand er sich nicht ausschließbar in einem Zustand der verminderten Steuerungsfähigkeit." So der Bundesgerichtshof.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen bewohnte Breno mit seiner Ehefrau und drei Kindern das gemietete Einfamilienhaus in München-Grünwald. In der Nacht auf den 20. September 2011 entzündete der Angeklagte kurz nach Mitternacht - möglicherweise unter Einsatz eines Brandbeschleunigers - Einrichtungsgegenstände in mehreren Räumen des Haupthauses und der Einliegerwohnung. Der Brand breitete sich aus und griff nahezu auf das gesamte Gebäude über. Der durch das Brandgeschehen verursachte Sachschaden am Gebäude, das wegen der nicht mehr sanierungsfähigen Schäden abgerissen werden musste, belief sich auf ca. 900.000 €. Laut Beschluss vom 23. Januar 2013 des BGH wurde die Revision als unbegründet verworfen, das Urteil ist Rechtskräftig.
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