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Bundesrechnungshof rügt Verkehrsministerium wegen Stuttgart 21
GDN -
Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesverkehrsministerium vor, trotz Zahlungen in Milliardenhöhe für das Bahnprojekt Stuttgart 21 die Finanzierung des Großprojektes nicht ausreichend überwacht zu haben. Es könnten "bedeutende finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt entstehen", heißt es in einem neuen Bericht des Rechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Der Bund beteiligt sich mit mehr als 1,2 Milliarden Euro an dem offiziell mit 6,5 Milliarden Euro veranschlagten Bauvorhaben. Die Rechnungsprüfer werfen dem Ministerium vor, trotz Hinweisen des Rechnungshofes weder vor noch nach dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 ausreichend kontrolliert zu haben, inwieweit die Gesamtfinanzierung von Stuttgart 21 gesichert sei. Dabei würden das Wirtschaftlichkeitsprinzip und dessen zuwendungsrechtliche Ausprägung in den Verwaltungsvorschriften dem Bund verbieten, finanziell nicht abgesicherte Projekte zu fördern, berichten die Funke-Zeitungen weiter. Der Bericht stellt dabei klar: "Mit diesen Regeln sollen `Investitionsruinen` und unkontrollierbare Folgelasten für den Bundeshaushalt vermieden werden." Auch würden die haushaltsrechtlichen Regeln ausdrücklich vorschreiben, "während der Umsetzung von Fördermaßnahmen projektbegleitend zu überwachen, inwieweit die Gesamtfinanzierung gesichert ist". Der Rechnungshof habe dem Ministerium empfohlen, "möglichst rasch seine begleitende Überwachung der Gesamtfinanzierung zu verbessern, zumal die Finanzierung der Mehrkosten bisher nicht eindeutig geklärt werden konnte". Der Bericht kritisiert auch die offizielle Haltung des Ministeriums, wonach es sich bei Stuttgart 21 um ein "eigenwirtschaftliches" Projekt der Bahn handele und daher die Bahn als Vorhabenträger und Bauherr auch die alleinige Verantwortung über die Umsetzung und Überwachung trage. Für eine Überwachung der Gesamtfinanzierung sah das BMVI bisher keinen Bedarf. Dazu erinnert die Bonner Behörde das Ministerium an seine "Haushaltsrechtliche Pflicht", eine Fördermaßnahme "in angemessenem Umfang begleitend in finanzieller Hinsicht zu überwachen". Dies gelte erst recht bei Großprojekten wie Stuttgart 21. Auch habe das Ministerium nicht ausreichend kontrolliert, ob die Qualität der Bauausführung ausreichend sei, heißt es in dem Bericht.
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