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Wer zahlt bei Schlaglochschäden?

Wer zahlt bei Schlaglochschäden?


Symbolbild Autoverkehr (Quelle: © Oliver Klas)
GDN - Schlaglöcher sind eine gefährliche Hinterlassenschaft des winters auf den deutschen Straßen. Auto fahren wird nicht selten zu einer Slalom fahrt. Doch wer zahlt eigentlich wenn man durch ein Schlagloch fährt und der Wagen beschädigt wird? Ernüchternde Antwort: ''Meist der Fahrer selber!''
Jeder Autofahrer kennt das jährlich wiederkommende Problem mit den Schlaglöchern wenn der Winter vorbei ist. Schnell ist man in eins herein gefahren und der Wagen wurde beschädigt. Eigentlich könnte man denken das nun die Stadt bzw. Gemeinde für den Schaden aufkommt, doch dieses trifft nur in den seltensten fällen zu. Oft kommen Städte und Gemeinden um einen Schadenersatz herum, indem sie an besagten Stellen mit Schildern vor Schlaglöcher warnen oder sie hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung anlegen. Wird vor einem Straßenschaden nicht gewarnt, wird dem Autofahrer vom Gericht oft eine Mitschuld gegeben, da er eventuell nicht vorausschauend gefahren ist.
Doch nicht immer bleiben die Autofahrer auf den Schadenskosten sitzen und können auf Schadensersatz hoffen. So muß zum Beispiel auf einer Bundesautobahn niemand mit einem Schlagloch rechnen, wenn vorher nicht darauf hingewiesen wurde. Auch bei Schlaglöchern die unverhältnismäßig groß, bzw. tief sind, könnte es Schadenersatz geben, da hier eventuell Warnschilder oder Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ausreichen, sonder hier die Straße von Stadt oder Gemeinde hätte gesperrt werden müssen.
Geschädigte Autofahrer sollten zum Beweis sowohl die Straßenverhältnisse, wie auch den Schaden am Fahrzeug sofort mit Fotos dokumentieren. Doch auch die Polizei sollte informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden. Wann wirklich bei Schlaglochschäden gezahlt wird ist immer vom Einzelfall abhängig. Gerichtsentscheidungen in solchen Fällen sind auch sehr unterschiedlich, dass man hier keine klaren aussagen auf Erfolg bei Gericht machen kann. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, sind Schlaglochschäden in der Regel über die Versicherung abgedeckt. Hier ist jedoch zu beachten, das sich bei einer Schadensregulierung die Prämien erhöhen.
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