Finanzen

US-Unternehmen will Übertragungsnetzbetreiber Tennet finanziell unterstützen

GDN - Das US-Unternehmen Anbaric will dem Übertragungsnetzbetreiber Tennet mit mindestens vier Milliarden Euro bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks unter die Arme greifen. Man habe bereits potente Investoren hinter sich versammelt und Gespräche mit Tennet, der Bundesregierung und der EU-Kommission geführt, sagte Anbaric-Chef Edward N. Krapels dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).
"Wir würden Tennet gerne helfen", sagte er. Der Anbaric-CEO verweist auf die Erfahrungen seines Unternehmens bei der Planung, Durchführung und Finanzierung von Stromkabelverbindungen in den USA. Aus Sicht der Bundesregierung kommt Krapels wie gerufen. Der Ausbau der Windkraft in Nord- und Ostsee gehört zu den tragenden Säulen der Energiewende. Bis 2020 sollen Windräder mit einer Leistung von 10.000 Megawatt (MW) im Meer installiert sein. Das entspricht der Leistung von zehn konventionellen Großkraftwerken. Bislang sind aber erst weniger als 300 MW fertig. Als Flaschenhals erweist sich die Netzanbindung. Netzbetreiber Tennet, in dessen Netzbereich alle Windparks in der Nordsee fallen, kommt mit dem Bau der Leitungen zum Festland nicht nach. Entwickler von Windparks sagen deswegen Projekte ab. Tennet räumt ein, finanziell überfordert zu sein und sucht Investoren. Bislang erwies es sich als schwierig, Geldgeber zu finden, weil Haftungsfragen ungeklärt waren. Im Kern geht es um die Frage, wer für den Schaden aufkommt, wenn eine Leitung verspätet fertig wird oder während des Betriebs ausfällt. Die Bundesregierung hat mit der Branche eine Haftungsregelung entwickelt, die derzeit im parlamentarischen Verfahren steckt: Der Netzbetreiber haftet in der Bauphase und beim Betrieb der Kabel, wenn Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit entstehen. Außerdem hat er jährlich einen Selbstbehalt von 100 Millionen Euro zu tragen. Der Rest wird über die Netzentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt Anbaric-Chef Krapels hält eine Reduzierung des Selbstbehalts für erforderlich und plädiert außerdem für andere Haftungsregeln: "In der Bauphase darf der Netzbetreiber äußerstenfalls für grobe Fahrlässigkeit in Haftung genommen werden, in der Betriebsphase kann man auch über die Haftung für leichte Fahrlässigkeit reden", sagte er. Wenn die Gesetzgebung in dieser Form durchgehe, "können wir sofort loslegen". In der Koalition stößt er damit auf Verständnis: Er sehe in dieser Frage durchaus Handlungsbedarf, sagte Thomas Bareiß (CDU), energiepolitischer Koordinator der Unionsfraktion, dem "Handelsblatt". Es gehe darum, die Risiken fair zu verteilen und Investitionsanreize zu setzen Krapels sagte, es gebe eine Reihe seriöser Investoren aus den USA und Europa, die mitmachen würden. Anbaric hat in Deutschland bereits eine Gesellschaft gegründet, die anderen Investoren offensteht. Ziel ist es, sich mit 70 oder 80 Prozent an zunächst vier Netzanbindungsprojekten zu beteiligen. "Wir wollen nicht das operative Geschäft übernehmen, aber wir wollen mit unserem Know-how den anderen Investoren Sicherheit geben", sagte Krapels.
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