Politik
Zeitung: Deutschland genehmigt Waffenlieferungen an Israel
GDN -
Nach Informationen des "Handelsblatts" (Donnerstag-Ausgabe) hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit umfassenden Waffenlieferungen ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel verstärkt. Das Land habe, so heißt es in der Bundesregierung, nahezu "alles bekommen, was es haben wollte".
Der geheim tagende Bundessicherheitsrat, ein Unterausschuss der Bundesregierung, der über Rüstungsexporte entscheidet, soll neueste Funk- und Aufklärungstechnik, darunter Sonar- und Radar-Geräte für die israelische Marine sowie Pläne für Startvorrichtungen von ballistischen Flugkörpern aus Torpedorohren der von Deutschland bereits gelieferten U-Boote genehmigt haben. Die U-Boote sind wegen ihrer schlechten Ortbarkeit ein wichtiger Faktor in der israelischen Abschreckungsdoktrin gegen mögliche Vernichtungsschläge mit atomaren Waffen aus dem Iran. Allerdings müssen dazu die Torpedorohre entsprechend umgerüstet werden, um aus diesen auch Flugkörper mit längerer Reichweite abfeuern zu können Wie aus Kreisen der Bundesregierung und der Wehrtechnikindustrie zu erfahren ist, hat der Bundessicherheitsrat in verstärktem Umfang auch Waffensysteme für die Landkriegsführung genehmigt. Diese waren bislang strittig. Insbesondere das Auswärtige Amt galt als Blockierer. Vor der letzten Sitzung des Bundessicherheitsrats Anfang dieser Woche ist es deshalb zu einem Konflikt zwischen Kanzleramt und Außenministerium über die Lieferung von panzerbrechenden Waffen nach Israel gekommen. Dabei handelt es sich um moderne Panzerfäuste, die nicht nur gegen Fahrzeuge, sondern auch im Häuserkampf eingesetzt werden können. Diese Waffen sind bereits seit längerem in der Bundeswehr im Einsatz. Nach längeren Diskussionen soll das Außenministerium inzwischen der Lieferung zugestimmt haben. Den Antrag zur Lieferung dieser Systeme hat das in Deutschland ansässige Unternehmen Dynamit Nobel Defence gestellt, das eine Tochter des staatlichen israelischen Rüstungsunternehmen Rafael ist.
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